Unterstütze Livestream-Kultur aus Freiburg: Werde Mitglied, fördere KünstlerInnen und Kulturschaffende direkt - und gestalte die Zukunft von #inFreiburgzuhause mit.
Du liebst den Moment, wenn das Licht angeht – gleichzeitig weißt du, dass Magie nur entsteht, wenn viele Hände mithelfen. Als Mitglied unseres Vereins machst du die digitale Bühne möglich, auf der Freiburgs Kunst- und Kulturszene live und on demand zu dir nach Hause streamt – und das weit über die Stadtgrenzen hinaus.
Mit deinem Jahresbeitrag …
Dazu bekommst du exklusive Early-Bird-Einladungen, Making-of-Einblicke und ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Denn #IFZ ist mehr als ein Stream – es ist eine Community aus MacherInnen, KünstlerIinnen, Fans und MöglichmacherInnen.
Klingt gut? Dann füll einfach das folgende Formular aus und werde Teil unserer Crew. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Freiburger Kultur niemals offline geht.
Um Mitglied zu werden, musst du einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand richten. Diesen kannst du gleich hier direkt über die Website stellen. Minderjährige benötigen die Unterschrift bzw. die Bestätigung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Die Beiträge für die Mitgliedschaft im Verein sind wie folgt gestaffelt:
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich zum 31. Januar per Lastschrift eingezogen. Falls sich deine Kontodaten ändern, informiere bitte den Verein umgehend schriftlich. Die Beiträge von Neumitgliedern werden unmittelbar nach Aufnahme eingezogen.
Ein Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Die Austrittserklärung muss schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten ist einzuhalten. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Der Verein fördert Kunst und Kultur in der Region Freiburg, insbesondere durch die Generierung und Weitergabe von Mitteln an andere gemeinnützige Einrichtungen sowie die Unterstützung von Kulturprojekten und die Bereitstellung der Streamingplattform infreiburgzuhause.de. Der Fokus liegt auf der Sichtbarmachung von kulturellen Talenten und der Förderung von Kultur- und Sportveranstaltungen. Mit eigenen Streamingformaten will der Verein diese Ziele ergänzen und verstärken.
Neben der Mitgliedschaft kannst du uns auch durch freiwillige Beiträge oder durch aktive Teilnahme an unseren Projekten unterstützen. Weitere Informationen zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen findest du auf unserer Webseite oder du wendest dich gleich direkt an den Vorstand: verein@infreiburgzuhause.de.
Satzung des Vereins herunterladen
Präambel
inFreiburgzuhause setzt sich ein für die Sichtbarmachung und Förderung des gesellschaftlichen Lebens und Schaffens in Freiburg und der Region. Hierzu zählt die nachhaltige Unterstützung des hiesigen Kultur- und Sportbetriebs insbesondere durch die Streamingplattform infreiburgzuhause.de mit Videoproduktionen live und on demand sowie die Durchführung eigener Produktionen. Besonderer Fokus liegt auf der Sichtbarmachung von kulturellen und sportlichen Nachwuchs-, Perspektiv- und Ausnahmetalenten. Ambitionierte und innovative regionale Kultur- und Sporterlebnisse und gesellschaftliche Ereignisse finden ebenso Beachtung wie die Arbeit der handelnden Personen und Einrichtungen. Der niederschwellige Zugang zur Streamingplattform soll die Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben in und um Freiburg ermöglichen.
Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung, besondere Vertreter*innen nach § 30 BGB, sofern bestellt, und der Delegiertenausschuss.
Die ehrenamtlichen tätigen Vorstandsmitglieder sowie ggf. die Mitglieder der Arbeitsgruppen haften für Schäden gegenüber Mitgliedern und gegenüber
dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grob fahrlässig sind. Das gilt auch, soweit sie für ihre Tätigkeit die in § 31a Abs. 1 BGB genannte Summe (Ehrenamtspauschale) erhalten.
Der Vorstand kann für bestimmte Geschäftsbereiche und zur Erledigung laufender Vereinsgeschäfte besondere Vertreter*innen nach § 30 BGB bestellen und abberufen. Detaillierte Aufgabenkreise, Umfang der Vertretungsmacht und Umfang des Dienstverhältnisses werden im Rahmen der Bestellung durch den Vorstand in einer Geschäftsordnung und im Arbeitsvertrag festgelegt. Für die Bestellung ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Eine Mitgliedschaft im Vorstand ist zulässig.
Der Vorstand kann Arbeitsgruppen einrichten. Je eine Delegierter/ein Delegierter jeder Arbeitsgruppe bilden zusammen den Delegiertenausschuss. Delegierte sind Mitglieder des Vereins. Der Delegiertenausschuss vertritt die Interessen der Arbeitsgruppen und berät den Vorstand. Eine Mitgliedschaft des/der Delegierten im Vorstand ist zulässig. Für die Mitarbeit in Arbeitsgruppen ist keine Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies beim Vorstand schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer*innen. Die Aufgaben sind die jährliche Rechnungsprüfung und die Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Mittel.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Freiburg, die es unmittelbar und ausschließlich für kulturelle, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Die Satzung ist in der Gründungsversammlung des Vereins inFreiburgzuhause e.V. am 7. Januar 2025 aufgestellt und beschlossen worden.
Datenschutzhinweise für Vereinsmitglieder herunterladen
inFreiburgzuhause e.V., Güterhallentstraße 4, 79106 Freiburg
Bei Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen unter verein@infreiburgzuhause.de oder unter der oben angegebenen postalischen Anschrift zur Verfügung. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten – Zwecke und Rechtsgrundlagen Datenverarbeitung auf unserer Vereinswebseite.
Fotos über unser Vereinsgeschehen werden zum Zweck der Außendarstellung auf unserer Webseite veröffentlicht.
Für die Veröffentlichung folgender Fotos von Erwachsenen auf unserer Webseite ist die Rechtsgrundlage das nachfolgend beschriebene berechtigte Interesse unseres Vereins nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 f) DS-GVO:
• Team-Fotos aufgrund unseres berechtigten Interesses, über das Vereinsgeschehen zu informieren,
• Fotos mit Bezug zu Veranstaltungen aufgrund unseres berechtigten Interesses, über das Geschehen zu berichten,
• Fotos vom Publikum, das an der Veranstaltung teilgenommen hat oder Fotos, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen, aufgrund unseres berechtigten Interesses, über die Veranstaltung und deren Erfolg zu berichten.
Sie haben die Möglichkeit, der Verwendung eines solchen Fotos, auf dem Sie zu sehen sind, gemäß Artikel 21 Absatz 1 DS-GVO zu widersprechen. Der Verein wird prüfen, ob es zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung gibt, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen. Wenn nicht, wird das entsprechende Foto gelöscht.
Andere Fotos, auf denen eine erwachsene Person (Vereinsmitglied oder aus dem Publikum) im Mittelpunkt steht oder gezielt nur diese Person fotografiert wurde, veröffentlichen wir nur mit der Einwilligung dieser Person (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DS-GVO). Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Wenn Sie unseren Informationsbrief oder Einladungen zu Veranstaltungen erhalten wollen, verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen diese zuzusenden und Sie mit Wissenswertem über den Verein zu versorgen. Die Rechtsgrundlage für den Mail-Versand ist Ihre Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DS-GVO). Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, um Mails nicht weiter zu bekommen. Dazu können Sie uns eine Mail an verein@infreiburgzuhause.de senden oder den Widerruf per Post senden.
Mitgliedsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon, Mailadresse) werden von den jeweiligen Funktionsträgern unseres Vereins nur für die ihnen zugeordnete Aufgabenerfüllung verarbeitet. Im Einzelnen bedeutet dies:
• Wenn der VorstandMitgliedsdaten benötigt, um seine Aufgaben zu erledigen, darf er auf alle hierfür erforderlichen Mitgliedsdaten zugreifen. Dazu gehört insbesondere Verwaltung der Mitglieder.
• Der/die Kassenwart/in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für den Einzug der Mitgliedsbeiträge, der/die Kassenprüfer/in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für die Kassenprüfung relevant sind. Dies sind Vorname, Nachname, postalische Anschrift und Bankverbindung mit Zahlungsdaten sowie ggf. Zugriff auf die Lastschriftsverfahrensgenehmigung inklusive Unterschrift, sofern das Mitglied dem Verein ein Lastschriftmandat erteilt hat.
• Zweck für die Verarbeitung der Mitgliedsdaten ist die Verfolgung des Vereinszwecks und die -verwaltung. Rechtsgrundlage ist die Vereinsmitgliedschaft (Artikel 6 Absatz 1 b) DS-GVO).
• Die E-Mail- Adresse, die Sie für den Versand des Newsletters angegeben haben, wird gelöscht, sobald Sie Ihre Einwilligung in den Newsletter widerrufen, es sei denn, dass
diese E-Mail-Adresse auch für andere Kommunikation als zum Infobrief-Versand zwischen dem Verein und Ihnen verwendet wird.
• Die aktuellen Mitgliedsdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft und darüber hinaus für ein Jahr gespeichert.
Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, haben Sie folgende Betroffenenrechte:
• ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten und auf Kopie,
• ein Berichtigungsrecht, wenn wir falsche Daten über Sie verarbeiten,
• ein Recht auf Löschung, es sei denn, dass noch Ausnahmen greifen, warum wir die Daten noch speichern, also zum Beispiel Aufbewahrungspflichten oder Verjährungsfristen
• ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
• ein jederzeitiges Recht, Einwilligungen in die Datenverarbeitung zu widerrufen,
• ein Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung im öffentlichen oder bei berechtigtem Interesse,
• ein Recht auf Datenübertragbarkeit,
• ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie finden, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten.
Für unseren Verein ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg zuständig. Wenn Sie sich
in einem anderen Bundesland oder nicht in Deutschland aufhalten, können Sie sich aber auch an die dortige Datenschutzbehörde wenden.
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